Zur sicheren Begasung von Beförderungseinheiten auf Schiffen hat die Internationale Schifffahrtsorganisation (IMO) ihre Empfehlungen überarbeitet.
(ur) Die „Überarbeitete Empfehlung für die sichere Anwendung von Schädliungsbekämpfungsmitteln auf Schiffen für die Begasung von Beförderungseinheiten“ (MSC. 1/Circ 1361) ist im Verkehrsblatt (VkBl.) 2/2012 bekannt gemacht worden. Dieses Rundschreiben ersetzt MSC. 1/Circ. 1265 (VkBl. 2009, S.30).
Zielgruppe dieses Leitfadens sind alle an der Lieferkette beteiligten Personen. Die Empfehlungen gelten jedoch nicht für die Beförderung von in einer kontrollierten Atmosphäre hergestellten verderblichen Lebensmitteln.
Zu den verbindlichen Bestimmungen zur Gefahrenkommunikation, wie einleitend festgehalten wird, gehören Warnzeichen an der Beförderungseinheit, entsprechende Dokumente und Anweisungen für die Entsorgung von Begasungsmittelrückständen.
Bekannt sei, „dass diese Bestimmungen häufig nicht eingehalten werden. Vor dem Betreten der Beförderungseinheiten soll das Personal die Risiken abschätzen und feststellen, ob ein Betreten gefahrlos möglich ist und mit Hilfe von Gasspürgeräten feststellen, ob Begasungsmittel vorhanden“ sind.
Der vollständige Wortlaut des Rundschreibens inklusive Anhang ist in deutscher Übersetzung im VkBl. 2/2012 abgedruckt.
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