Die Richtlinien für die Stauung und Sicherung auf Seeschiffen nehmen Vorschriften für verbesserten Arbeitsschutz beim Sichern von Containern auf.
(ak) Die "Änderungen der Richtlinien für die sachgerechte Stauung und Sicherung von Ladung bei der Beförderung mit Seeschiffen (CSS-Code)" sind im Verkehrsblatt 3/2011 unter der laufenden Nr. 35 bekannt gemacht worden. Der Schiffssicherheitsausschuss hatte diese auf seiner 87. Tagung vom 12. bis 21. Mai 2010 genehmigt (MSC.1/Circ. 1352).
Dabei bezieht sich die neue Anlage 14 in ihrer Gesamtheit auf Containerschiffe, deren Kiel nach dem 1. Januar 2015 gelegt wurde oder die sich zu diesem Zeitpunkt in einem vergleichbaren Bauzustand befinden: Sie ist betitelt mit "Hinweise zur Schaffung sicherer Arbeitsbedingungen bei der Sicherung von Containern an Deck". Das Ziel ist, Unfälle von Hafenarbeitern und Besatzungsmitgliedern an Bord von Schiffen durch bessere Sicherungssysteme zu verhindern.
Die Absätze 4.4, 7.1, 7.3 und 8 der Anlage 14 sollen für Containerschiffe angewendet werden, deren Kiellegung vor dem 1. Januar 2015 stattfand oder die sich zu diesem Zeitpunkt in einem vergleichbaren Bauzustand befinden. Die Absätze 6 und 7.2 sind für vorhandene Containerschiffe anzuwenden, soweit die Verwaltung des Flaggenstaats dies als zweckmäßig erachtet.
In derselben Ausgabe des Verkehrsblatts findet sich als lfd. Nr. 36 auch die "Neufassung der Richtlinien für die Erstellung des Ladungssicherungshandbuchs (CSS-Code)". Nach dessen Maßgabe müssen Ladungs- und Beförderungseinheiten geladen, gestaut und während der Reise gesichert werden. Sie geht zurück auf einen Vorschlag des Unterausschusses "Gefährliche Güter, feste Ladungen und Container" des Schiffssicherheitsausschusses.
In ihrer Gesamtheit soll sie auf Containerschiffe mit Kiellegung oder vergleichbarem Bauzustand nach dem 15. Januar 2015 angewendet werden. Die Kapitel 1 bis 4 sind auch für vorhandene Containerschiffe gedacht. Neu ist, dass die Richtlinien nun auch sichere Zugangsmöglichkeiten für das Laschen von Containern regeln. Ein entsprechender Plan für den sicheren Zugang zur Ladung ist auf dem Containerschiff mitzuführen.
Ladungssicherheitshandbücher sind entsprechend einer Norm zu erstellen, die den einschlägigen, von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation IMO ausgearbeiteten Richtlinien mindestens gleichwertig ist. Deshalb werden die Mitgliedsregierungen lediglich ersucht, die Aufmerksamkeit der Beteiligten auf die Richtlinien zu lenken und sie zu ihrer Anwendung anzuhalten.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!