Sicheres Schiffsrecycling

Mit dem Beitritt zum Hongkong-Übereinkommen will die Bundesregierung weitere Staaten zum Beitritt motivieren

(ur) Das unsachgemäße Abwracken von Seeschiffen stellt nach Aussage der Bundesregierung eine Gefährdung für die entsprechenden Gewässer dar. Potenzielle Umweltgefahren seien vorrangig der Eintrag von gefährlichen Chemikalien, anderen Gefahrstoffen wie Asbest, TBT-haltigen Außenhautanstrichen (Tributylzinnhydrid) oder Schwermetallen sowie die Verschmutzung mit ölhaltigen Gemischen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/25825) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25495), die in den Parlamentsnachrichten „heute im bundestag“ Nr. 115 vom 27.01.2021 veröffentlicht wurde.

"Nach Auffassung der Bundesregierung kann die Umweltgefahr durch ein unsachgemäßes Abwracken von Seeschiffen im Wasser oder in der Gezeitenzone erheblich sein." Mögliche Gefahren für die Arbeitskräfte beim Abwracken von Schiffen seien Arbeitsunfälle, die Gefährdung beim Betreten unzureichend belüfteter oder nicht gasfreier Räume sowie unzureichender Schutz beim Umgang mit Gefahrstoffen.

Auf die Frage, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung bisher ergriffen hat, um die Umsetzung des "Übereinkommens von Hongkong" zu unterstützen, heißt es in der Antwort: Der Bund trage zum Inkrafttreten mit seinem Beitritt zum Übereinkommen von Hongkong im Juli 2019 bei, das internationale Regelungen zum umweltgerechten und sicheren Abwracken von Seeschiffen für Reedereien, Bauwerften, Hersteller, Zulieferer sowie für die Abwrackwerften enthalte. Die Bundesregierung wolle damit andere Staaten motivieren, dem Übereinkommen ebenfalls beizutreten.

Das Hongkong Übereinkommen regelt die Planung, den Bau, den Betrieb und die Wartung von Schiffen sowie die Vorbereitung des Schiffsrecyclings, um ein sicheres und umweltverträgliches Recycling zu ermöglichen, ohne die Sicherheit und die Betriebseffizienz von Schiffen zu beeinträchtigen.

Der Vertrag tritt 24 Monate nach Erfüllung von drei separaten Kriterien in Kraft. Er muss von 15 Staaten ratifiziert werden - aber diese Staaten müssen 40 % der Welthandelsschifffahrt nach Bruttotonnage repräsentieren und ein kombiniertes maximales jährliches Schiffsrecyclingvolumen (während der vorangegangenen 10 Jahre) von nicht weniger als 3 % ihrer gemeinsamen Bruttotonnage aufweisen.

Die erforderliche Anzahl von Staaten ist zwar erreicht, aber es sind weitere Tonnagen und Recyclingmengen erforderlich, bevor die Konvention in Kraft treten kann. Der Beitritt weitere Staaten zu dem Übereinkommen ist daher erforderlich.

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