Änderungen des BCH-Code der IMO für Schiffe zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut.
(uh) Im VkBl. 18/2009 wurde unter der lfd. Nr. 161 eine Entschließung des Schiffsssicherheitsausschusses der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) über die Annahme von Änderungen zum Code für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut (BCH-Code) bekanntgemacht.
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