Sicherheit auf Offshore-Versorgern

Die See-Berufsgenossenschaft hat Änderungen der Richtlinien für die Beförderung von flüssigem Massengut an Bord von Offshore-Versorgen bekannt gemacht.

(ak) Mit Entschließung MEPC.158 (55) vom 13. Oktober 2006 hatte der Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt der Internationen Schifffahrtsorganisation IMO die "Annahme von Änderungen der Richtlinien für die Beförderung gefährlicher und schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut an Bord von Offshore-Versorgern" (LHNS-Richtlinien) verabschiedet. Nun erst erfolgte die Bekanntmachung in deutscher Sprache im Verkehrsblatt 2009, Heft 22, auf Seite 745.

 

Auf Seite 751 schließt sich die Bekanntmachung von Änderungen der LHNS-Richtlinien durch die Entschließung MSC.184 (79) des Schiffssicherheitsausschusses vom 9. Dezember 2004 an. Auf S. 761 folgt schließlich noch die Entschließung MSC.236 (82) des Schiffssicherheitsausschusses vom 1. Dezember 2006. Beide liegen der oben aufgeführten Annahme von Änderungen durch den Ausschuss für den Schutz der Meeresumwelt zugrunde.

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