Die BG Verkehr hat die Tatbestände, die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften in das Seetagebuch einzutragen sind, bekannt gemacht.
(mih) Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) hat die „Tatbestände, die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften in das Seetagebuch einzutragen sind“, im Verkehrsblatt (VkBl.) 2013, S. 835 mit Datum vom 1. August 2013 amtlich bekannt gemacht.
Dazu zählen z.B. folgende Eintragungen in das Schiffstagebuch:
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