Was aufgrund von Rechtsvorschriften in das Seetagebuch eingetragen werden muss
(ur) Die Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) hat die aktualisierten Tatbestände, „die auf Grund besonderer Rechtsvorschriften in das Seetagebuch einzutragen sind“ mit Datum vom 29. März 2021 amtlich bekannt gemacht (VkBl. 2021 S. 416). Aktuell basieren die einzutragenden Tatbestände auf 23 Rechtsquellen wie internationale Übereinkommen und Codes, europäische Richtlinien sowie nationale Gesetze und Vorschriften. Darunter sind auch Regelungen, die Gefahrgut betreffen.
In das Seetagebuch werden demnach beispielsweise eingetragen:
Regelmäßig
Monatlich
Von Fall zu Fall
Außer den Tatbeständen für das Seetagebuch sind in der Bekanntmachung weitere Tatbestände enthalten, die in das Maschinentagebuch sowie unter bestimmten Voraussetzungen in das Öl- und Mülltagebuch eingetragen werden müssen.
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