Neue Liste flüssiger wasserverschmutzender Stoffe mit vorläufiger Einstufung zum IBC-Code
(ur) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat das MEPC.2/Rundschreiben 26 „Vorläufige Einstufung flüssiger Stoffe“ mit Datum vom 4. Dezember 2020 bekannt gemacht (VkBl. 2021 S. 9). Das neue Rundschreiben (MEPC.2/Circ.26) des Marine Environment Protection Committee (MEPC) der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) mit der Liste der Produkte mit vorläufiger Einstufung ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten.
In Kapiteln 17 und 18 des Internationalen Codes für den Bau und die Ausrüstung von Schiffen zur Beförderung gefährlicher Chemikalien als Massengut (IBC-Code) sind die Produkte eingetragen, deren Gefährlichkeit in Hinblick auf die Schiffssicherheit und/oder den Meeresschutz durch die GESAMP/ESPH Gruppe (Joint Group of Experts on the Scientific Aspects of Marine Environmental Protection/Evaluation of Safety and Pollution Hazards of Chemicals) abschließend bewertet und eingestuft wurde und für die auf dieser Grundlage Transportgenehmigungen erteilt werden können.
Bisher nicht abschließend bewertete Produkte, die als Massengut befördert werden sollen, werden nach dem durch die IMO festgelegten Verfahren vorläufig bewertet und eingestuft. Auf dieser Grundlage kann eine dreiseitige Vereinbarung („Tripartite Agreement“) über die Transportanforderungen geschlossen werden.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!