Warnung vor NiMH-Akkus

Immer wieder haben sich an Bord von Seeschiffen Ladungsbrände ereignet, die von Containern mit Nickelmetallhydrid-Batterien ausgingen. Nun schlägt der britische P&I-Club Alarm.

(ak) In den vergangenen Jahren ist es zu einer Reihe von Bränden und Explosionen unter Beteiligung von Nickelmetallhydrid (NiMH)-Batterien gekommen. In LP Bulletin 667 vom Dezember 2009 mit dem Titel "Nickel Metal Hydride Batteries - Worldwide" warnt der UK Protection & Indemnity (P&I) Club vor den Gefahren der wiederaufladbaren AA-, AAA- und P9-Batterien mit NiMH.

 

Der britische Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit berichtet über die bislang bekannten Forschungsergebnisse. Danach sei der Mechanismus der Brandentstehung zwar noch nicht vollständig geklärt, die ab Werk teilgeladenen Akkus hätten sich aber vermutlich durch Kurzschlüsse und selbsterhitzende Reaktionen entzündet. Eine Freisetzung von gasförmigem Wasserstoff habe dazu möglicherweise beigetragen.

 

Deutschland hatte bereits im Juli 2007 einen Vorschlag über Änderungen im IMDG-Code bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation IMO eingereicht. NiMH-Akkus sollten an einem kühlen Platz gelagert werden, an dem die Temperaturen 60 °C nicht übersteigen. Da es jedoch auch bei Containern zu Bränden kam, die weit weg von Hitzequellen gestaut waren, wird von Herstellungs- und Verpackungsfehlern als weiteren möglichen Brandursachen ausgegangen (siehe gela Heft 10/2007).

 

Obwohl sich herausgestellt hat, dass fabrikverpackte NiMH-Akkus unter bestimmten Umständen einen Brand verursachen können, ist ihr Transport nicht den Bestimmungen des IMDG-Codes unterworfen. Den Frachtführern empfiehlt der P&I Club deshalb, von den Versendern zu verlangen, alle Ladepartien mit NiMH-Akkus ganz genau zu deklarieren. Nur so ist es möglich, den Standort des betreffenden Containers an Bord des Schiffs sorgfältig auszuwählen. Eine Möglichkeit könnte zum Beispiel sein, den Container an Deck gut zugänglich, aber vor Sonne geschützt zu stauen.

 

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