WSP Hamburg informiert über UN 3166

Die Wasserschutzpolizei Hamburg hat Erläuterungen zu den überarbeiteten SV 961 und 962 im Amdt. 37-14 des IMDG-Codes veröffentlicht.

(mih) Die Sondervorschriften (SV) 961 und 962 im IMDG-Code enthalten u.a. Regelungen, um Verbrennungsmotoren, Brennstoffzellenmotoren, Fahrzeuge und batteriebetriebene Geräte der UN 3166 bzw. UN 3171 von den Vorschriften des IMDG-Codes freizustellen oder ihre Beförderung zu erleichtern. Diese Regelungen sind im Amendment (Amdt.) 37-14 des IMDG-Codes, das seit Anfang dieses Jahres freiwillig angewendet werden kann und ab 1. Januar 2016 verpflichtend anzuwenden ist, umfassend geändert worden – insbesondere in Bezug auf UN 3166.

Die Zentralstelle Gefahrgutüberwachung der Hamburger Wasserschutzpolizei (WSP 521) registriert zu diesem Themenkomplex seit einigen Jahren ein starkes Informationsbedürfnis. Auf der Basis häufig gestellter Fragen hat die WSP 521 nun ihre Aktuelle Information dazu aktualisiert. Darin sind Auszüge der SV 961 und 962 sowie Erläuterungen der WSP enthalten.

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