Wer konzentrierte Infos möchte, was sich ab 2025/2026 im IMDG-Code mit dem Amendment 42-24 gegenüber dem aktuellen Amendment 41-22 ändert, liest hier richtig (kostenlose Leseprobe!)
(ah) Wer Gefahrguttransporte per Seeschiff sicher abwickeln und übers Meer bringen möchte, kommt am internationalen Regelwerk IMDG-Code nicht vorbei.
Teil I des Artikels von Uwe Kraft aus der gela konzentriert sich auf die Änderungen in Teil 1 und Teil 2 des IMDG-Codes: Von der neu gefassten Definition für „Recycling-Kunststoffe“ und den Änderungen in den Klassifizierungsvorschriften über die Aufnahme neuer Gegenstände, die der Gefahrgut-Klasse 9 zugeordnet werden – bis hin zu den Ausnahmen für Meeresschadstoffe. Skizziert werden in dem Download auch die geänderten und neuen Einträge in der Gefahrgutliste: von der UN 1010 (Butadien) bis hin zu den neuen UN 3551, 3552 und 3554. Außerdem bekommen Sie einen kurzen Abriss der Änderungen in den Sondervorschriften – von der SV 28 bis hin zur SV 972 (dieser Abriss ist jedoch nicht vollständig, sondern wird in Teil II der Artikelserie nahtlos fortgesetzt).
Ausführlich und detailliert finden Sie das neue Reglement im neuen IMDG-Code 2025 von ecomed-Storck, der ab Dezember 2024 erhältlich ist.
Hier geht es zur kostenlosen Leseprobe:
Gefahrguttransport im Seeverkehr: Neue Regeln auf See (I)
aus der Zeitschrift gefährliche ladung
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