Die Multilaterale Vereinbarung erleichtert Streitkräften die Beförderung von Klasse 1 Gütern, die zur Vernichtung vorgesehen sind
(ur) Das Vereinigte Königreich hat die von Schweden vorgeschlagene Multilaterale Vereinbarung M353 als zeitweilige Abweichung gemäß Abschn. 1.5.1 ADR gezeichnet. Sie betrifft die Beförderung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff der Streitkräfte, die zur Vernichtung vorgesehen sind. Die Vereinbarung ist gültig bis zum 7. Juni 2028 und löst die M313 ab, die am 15. Juni 2023 abgelaufen ist.
Die Multilaterale Vereinbarung M353 sieht unter bestimmten Bedingungen Erleichterungen für die Kennzeichnung und Bezettelung von Gütern der Klasse 1 vor, welche den Streitkräften einer Vertragspartei gehören und vor dem 1. Januar 1990 nach den damals geltenden Vorschriften des ADR verpackt wurden.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!