Die DGUV Information 208-050 soll Betriebe dabei unterstützen, ein Notfallmanagement aufzubauen, wenn gefährliche Stoffe und Güter in Gebinden umgeschlagen oder innerbetrieblich transportiert werden.
(mih) Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die DGUV Information 208-050 „Notfallmanagement beim Umschlag und innerbetrieblichen Transport von Gefahrgütern und gefährlichen Stoffen – Eine Planungshilfe für Betriebe“ veröffentlicht. Die Ausgabe Juni 2017 soll Betriebe dabei unterstützen, ein Notfallmanagement aufzubauen. Sie gibt u.a. Hinweise dazu, welche Aufgaben bei einem Notfall durch welche Personen wann übernommen werden und wie diese sich verhalten sollen.
Täglich werden in Speditionen und in Betrieben des Öffentlichen Dienstes gefährliche Stoffe und Güter in Gebinden umgeschlagen. Dabei finden an den Schnittstellen zwischen Fahrzeugen bzw. Ladungsträgern und Umschlagbereichen sowie in den Umschlagbereichen selbst zahlreiche Bewegungen dieser Gebinde statt. Auch innerhalb von Betrieben und Einrichtungen ist es erforderlich, gefährliche Stoffe und Güter in Gebinden aus Lägern an Verbrauchsstellen (z.B. Produktion oder Labor) bereitzustellen und von dort zu Entsorgungsstellen zu bringen.
Da hierbei Beschädigungen von Gebinden nicht auszuschließen sind, ist es wichtig, auf ein unbeabsichtigtes Austreten von gefährlichen Stoffen und Gütern vorbereitet zu sein. Die Einführung eines Notfallmanagements gewährleistet ein zielgerichtetes und planvolles Vorgehen, um den Schaden zu begrenzen und die ausgetretenen Stoffe zu beseitigen, ohne die Notfallhelfer bzw. die Personen im Umfeld der Schadensstelle zu gefährden.
Die DGUV Information 208-050 ist u.a. nicht anzuwenden auf den Umschlag von Gefahrgütern der Klassen 1, 6.2 und 7, die Be- und Entladung von Gefahrgütern in Tank- und Silofahrzeugen sowie die Lagerung von Gefahrstoffen.
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