Sicherheitseinrichtungen, die einen Flammendurchschlag in Ladetanks von Tankschiffen verhindern sollen, unterliegen künftig geänderten Anforderungen. Diese sind nun im Verkehrsblatt bekannt gegeben worden.
(ak) Die "Änderungen der Anforderungen für Konstruktion, Prüfung und Anordnung von Sicherungseinrichtungen zur Verhinderung des Durchgangs von Flammen in Ladetanks von Tankschiffen (MSC/Rundschreiben 677, in der durch MSC/Rundschreiben 1009 geänderten Fassung)" beinhalten eine Klarstellung der erforderlichen Grenzspaltweite (maximum experimental safe gap, MESG). Bislang war nicht klar ersichtlich, ob die betreffenden Prüfmedien für das beförderte Erzeugnis auch geeignet sind.
Für einige Stoffe wurden deshalb zusätzliche Angaben in Spalte i, Kapitel 17 des IBC-Codes erforderlich, um die Transportgenehmigungen für diese Stoffe aufrecht zu erhalten. Die Bekanntgabe erfolgte in Verkehrsblatt 12/2010 auf Seite 215 unter der laufenden Nr. 69.
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