Kosten eines Feuerwehreinsatzes

Gericht verweist auf Dokumentationspflicht bei Ölunfall.

(fu) Wenn die Kosten eines Feuerwehreinsatzes nicht ausreichend nachgewiesen werden, muss der Träger der Feuerwehr - im konkreten Fall eine Gemeinde - die Kosten selbst tragen. Das Verwaltungsgericht Gießen hat mit diesem aktuellen Urteil (Az.: 8 K 54860/10.GI) einen Kostenbescheid gegen einen Heizöllieferanten aufgehoben.

Im verhandelten Fall waren 2009 beim Betanken eines schlecht gewarteten Heizöltanks in Dietzhölztal 800 Liter Heizöl ausgelaufen. Mit 53 Einsatzkräften war die örtliche Feuerwehr daraufhin angerückt. Sie sollten das ausgelaufene Öl binden und die Kanalisation sowie die Kläranlage von Ölrückständen zu befreien. Die Gemeinde stellte dem Heizöllieferanten daraufhin Gebühren und Kosten in Höhe von über 21.000 Euro in Rechnung. Doch der wollte die Summe nicht zahlen und widersprach dem Bescheid - zunächst erfolglos. Daraufhin zog er vor Gericht und berief sich darauf, dass zum einen auch der Eigentümer des Erdöltanks eine Schuld treffe und zum anderen die Kosten weit überhöht seien.

Das Verwaltungsgericht hob den Kostenbescheid auf. Die Feuerwehr habe zwar Gefahren für die Umwelt und die Allgemeinheit abgewendet und daher Anspruch auf die anfallenden Gebühren. Im konkreten Fall fehlte jedoch ein Nachweis darüber, ob die abgerechneten Kosten tatsächlich angemessen waren. Die Gemeinde hatte es versäumt, die eingesetzten Mittel und die ersetzten Materialien und Kleidungsstücke ausreichend zu dokumentieren. Das Gericht konnte also nicht nachvollziehen, ob es die Möglichkeit gegeben hätte, die Kleidung einfach zu reinigen, statt sie teuer zu ersetzen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Berufung wurde zugelassen.

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