Nach Ansicht eines US-amerikanischen Bezirksgerichts tragen ein Chemikalienhersteller und ein Tankcontainer-Operator die Verantwortung für den Unfall auf dem Vollcontainerschiff am 14. Juli 2012.
(mih) Am 14. Juli 2012 war es auf dem unter deutscher Flagge fahrenden Vollcontainerschiff MSC Flaminia auf dessen Reise von Charleston (USA) nach Antwerpen (B) zu einer starken Rauchentwicklung im Laderaum 4 gekommen. Im Zusammenhang mit dem erfolglosen Versuch, den vermuteten Laderaumbrand mit Bordmitteln zu bekämpfen, verloren zwei Besatzungsmitglieder infolge einer plötzlichen Explosion ihr Leben. Drei weitere Seemänner wurden hierbei schwer verletzt, einer davon verstarb trotz intensivmedizinischer Betreuung zwölf Wochen nach dem Unfall in einem Spezialkrankenhaus.
Das Schiff mit einer Kapazität von 6.732 TEU befand sich zum Unfallzeitpunkt mitten auf dem Atlantischen Ozean. Es war mit 2.876 Containern (umgerechnet 4.805 TEU), von denen 149 Gefahrgüter enthielten, beladen. Die Besatzung verließ wegen der nicht abschätzbaren Gefahren für Leib und Leben nach der Explosion das Schiff und wurde kurze Zeit später von dem Tanker DS Crown an Bord genommen. Die MSC Flaminia wurde schwer beschädigt, ebenso zahlreiche Container.
Nach Ansicht des US-amerikanischen Bezirksgerichts für den südlichen Bezirk von New York tragen ein Chemikalienhersteller und ein Tankcontainer-Operator die Verantwortung für den Unfall mit einer „potenziell gefährlichen Ladung“. Das berichtet der Informationsdienst The Maritime Executive. Das Gericht hätte zuvor bereits festgestellt, dass die Explosion durch eine außer Kontrolle geratene chemische Reaktion in drei Tankcontainern mit 80 %igem Divinylbenzen (DVB) und einen Funken – erzeugt bei den angemessenen Feuerbekämpfungsmaßnahmen der Besatzung – verursacht worden sei.
Nach Ansicht des Gerichts sei sich der Hersteller des DVB der Neigung des Stoffes, selbst zu polymerisieren und große Wärmemengen zu erzeugen, wenn er Temperaturen > 29,4 °C über einen längeren Zeitraum ausgesetzt ist, bewusst gewesen. Die drei Tankcontainer mit 80 %igem DVB seien in einem Terminal in New Orleans (USA) zehn Tage lang in der Sonne gelagert worden, bevor sie an Bord der MSC Flaminia geladen worden seien. Dort seien sie in einen Laderaum neben einer beheizten Ladung Diphenylamin und in der Nähe der beheizten Treibstofftanks des Schiffes gestaut worden, wodurch sie während der Seereise einer höheren als der normalen Temperatur ausgesetzt gewesen seien.
Auf der Grundlage von Expertenaussagen, dass die Bedingungen der Lagerung und Stauung vor und nach der Beladung ursächlich für die chemische Reaktion und die anschließende Explosion gewesen seien, habe das Gericht festgestellt, dass nur der Chemikalienhersteller (55 % der Haftung) und der Tankcontainer-Operator (45 % der Haftung) die Verantwortung für den Unfall tragen würden. Insbesondere würde die Reederei, den Schiffsbetreiber und den Seefrachtführer kein Verschulden treffen.
Laut Gericht trage der Chemikalienhersteller die größte Verantwortung. Er habe entgegen eigenen Sicherheitsvorgaben gehandelt, die nach vorherigen Polymerisationsvorfällen entwickelt worden waren und die besagen, dass der Versand von DVB aus New Orleans in den wärmeren Monaten vermieden werden sollte. Dennoch sei dies Ende Juni geschehen, was das Gericht als eine „Kombination aus einer durchdachten Entscheidung auf den höchsten Ebenen und folgenden Managementfehlern“ wertete.
Der Tankcontainer-Operator habe zwar umfangreiche Informationen über die wärmeempfindlichen Eigenschaften des DVB besessen. Dennoch sei es ihm zum einen nicht gelungen, die wirksame Weitergabe dieser Informationen bezüglich der Gefahren bei Hitzebelastung an den Seefrachtführer zu organisieren. Zum anderen sei er dafür verantwortlich, dass die Tankcontainer früher als nötig mit DVB befüllt, zum Terminal transportiert und dort im Freien gelagert worden seien.
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