Die Broschüre „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien“ enthält zudem allgemeine Informationen zu Lithium-Ionen-Batterien und möglichen Gefahren beim Umgang mit diesen.
(mih) Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat ihre Information 205-041 „Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien“ mit Stand Februar 2024 veröffentlicht.
Lithium-Ionen-Batterien (LIB) werden schon seit mehr als 30 Jahren in den unterschiedlichsten Bereichen verwendet und werden nicht nur im privaten Bereich, sondern auch in der Arbeitswelt vermehrt eingesetzt. Bei der Entwicklung, Herstellung, Verwendung, Entsorgung und dem Recycling von LIB kann es zu Brandereignissen kommen. Ursachen hierfür können u.a. Qualitätsmängel und unsachgemäßer Umgang sein, aber auch eine ungeeignete Ladeinfrastruktur oder ein mangelhaftes Batteriemanagementsystem.
Brände durch LIB hätten bereits Gerichte beschäftigt, heißt es u.a. im Vorwort der DGUV Information 205-041. In den Urteilen sei insbesondere darauf hingewiesen worden, dass die erhöhte Brandgefahr beim Laden von LIB als allgemein bekannt vorausgesetzt werden könne, da über diese Gefahren mehrfach in den Medien berichtet worden sei. Die LIB sollen daher nicht in der Nähe von brennbarem Material, auf einem nicht brennbaren Untergrund und, wie aus dem Versicherungsrecht und den Bedienungsanleitungen der Geräte hervorgeht, unter Beobachtung geladen werden.
Die DGUV Information 205-041 enthält auf 60 Seiten allgemeine Informationen zu Lithium-Ionen-Batterien und möglichen Gefahren beim Umgang mit diesen. Sie gibt Hinweise, wie in Unternehmen sicherer mit ihnen umgegangen werden kann und wie somit Brände verhütet werden können.
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