Der Leitfaden soll vor allem kleineren und mittleren Unternehmen als Hilfestellung dienen, die bestehende Notfallvorsorge und -organisation noch effizienter zu gestalten.
(mih) Der Leitfaden „Notfallmanagement – Gefahrenabwehr“ des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) wurde gemäß dem Vorschlag des VCI-Arbeitskreises Notfallmanagement an aktuelle Erfordernisse angepasst und steht nun mit Stand Dezember 2018 zur Verfügung. Er soll Unternehmen als Hilfestellung dienen, die bestehende Notfallvorsorge und -organisation noch effizienter zu gestalten. Dabei stehen insbesondere kleinere und mittlere Standorte der Chemischen und Pharmazeutischen Industrie im Fokus. Es ist ein breites Spektrum von Möglichkeiten enthalten, um eine Notfallorganisation aufzubauen. Hierbei liegt es in der Verantwortung jedes einzelnen Unternehmens, eine geeignete Auswahl unter Berücksichtigung möglicher Ereignisse zu treffen.
In der aktualisierten Fassung wurden das Thema „Ablauforganisation“ in Kap. 3 sowie das Thema „Wissensmanagement/-transfer“ in Kap. 4.3 neu aufgenommen. Des Weiteren ist das Kap. 2.1 „Begriffe/Definitionen“ nun in Kap. 7 zu finden, wobei die D-Meldung mit Kategorisierung und Abgrenzung der Ereignisfälle ergänzt wurde.
Der Leitfaden lehnt sich im Aufbau an die Systematik eines Alarm- und Gefahrenabwehrplans an und beschreibt die Aufgaben, die sich aus den Pflichten des Unternehmers zur Notfallvorsorge sowie zur Unterstützung der Gefahrenabwehr ergeben. Er lässt sich auf Chemie- oder Industrieparks mit mehreren Unternehmen sinngemäß übertragen, wenn die Trennung der Verantwortlichkeiten, die sich aus der Struktur eines Chemie- oder Industrieparks ergibt, berücksichtigt wird.
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