Schiffsunfälle besser analysieren

Bei der GDWS wird eine zentrale Datenbank errichtet, um Daten über Schiffsunfälle zu erfassen und auszuwerten.

(mih) Um Schiffsunfälle zu erfassen und auszuwerten, wird bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) eine zentrale Datenbank errichtet. Darin sollen Informationen zu Unfällen mit See- und Binnenschiffen auf Wasserstraßen des Bundes sowie in Häfen, die an diesen Wasserstraßen liegen, aufgenommen werden.

Dies hat der Bundestag beschlossen und im Schiffsunfalldatenbankgesetz (SchUnfDatG) festgelegt. Das SchUnfDatG wurde als Artikel 1 des „Gesetzes zur Errichtung einer Schiffsunfalldatenbank und zur Änderung des Seefischereigesetzes“ vom 7. August 2013 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2013 I S. 3118 bekannt gemacht. Es tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

Bei der Datenerhebung werden verschiedene gefahrgutbezogene Angaben abgefragt, u.a.:

  • Ladungsdaten mit Angabe, ob gefährliche Güter zur Ladung gehören;
  • Mitteilung, ob eine Unfallmeldung nach Unterabschnitt 1.8.5.1 ADN oder nach § 4 Absatz 8 Gefahrgutverordnung See (GGVSee) abgegeben wurde;
  • Zulassungszeugnisse nach ADN.

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