BAM veröffentlicht Grundlagen für die Anerkennung eines alternativen Dichtheitsprüfverfahrens für gefüllte Druckgaspackungen
(ur) Die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) hat die „Anerkennung alternativer Methoden der Dichtheitsprüfung für gefüllte Druckgaspackungen nach ADR 6.2.6.3.2“ überarbeitet. Die nun in der der Revision 7 vom 30.06.2022 vorliegende Schrift stellt das Prozedere und die Grundlagen für die Anerkennung eines alternativen Dichtheitsprüfverfahrens kurz dar.
Jede gefüllte Druckgaspackung muss einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden. Das Standardverfahren hierfür stellt die Prüfung in einem Heißwasserbad nach ADR 6.2.6.3.1 dar. Kommt in der Praxis dieses Verfahren im spezifischen Anwendungsfall nicht in Frage, so dürfen mit Zustimmung der zuständigen Behörde alternative Methoden, die ein gleichwertiges Sicherheitsniveau gewährleisten, angewandt werden (ADR 6.2.6.3.2). Die zuständige Behörde in Deutschland für die Anerkennung solcher alternativen Methoden der Dichtheitsprüfung ist die BAM (GGVSEB § 8 Abs. 1 Nr. 1 f)).
Liegen alle notwendigen Voraussetzungen vor, so erhält der Antragsteller von der BAM eine auf drei Jahre befristete Zustimmungsurkunde. Diese Zustimmung wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt.
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