Das Anerkannte Technische Regelwerk (ATR) enthält die Anforderungen für bestimmte nicht handradbetätigte LPG-Kugelhähne.
(mih) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ein Technisches Regelwerk nach Abschnitt 6.2.5 RID/ADR anerkannt. Das Anerkannte Technische Regelwerk (ATR D 1/13) für abnehmbare Teile ortsbeweglicher Druckgeräte wurde im Verkehrsblatt (VkBl.) 2013, S. 278 unter der lfd. Nr. 63 in Deutsch und Englisch veröffentlicht.
Dieses ATR enthält die Anforderungen für Bau, Prüfung, Zulassung und Kennzeichnung von nicht handradbetätigten (z. B. hebelbetätigten oder pneumatisch betätigten) Kugelhähnen, die nicht durch die in Abschnitt 6.2.4 RID/ADR in Bezug genommenen Normen abgedeckt sind. Diese Kugelhähne sind für die Montage auf Gasflaschen mit einem Prüfdruck von 30 bar für LPG (Liquefied Petroleum Gas) oder mit verdichtetem Gas überlagerten LPG zum Zweck der Beförderung als Druckgefäß im Landverkehr bestimmt, sofern das Druckgefäß als Treibgasspeicher eines Heißluftballons verwendet wird.
Nach dem Regelwerk kann im Landverkehr (Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr) seit dem 15. April 2013 verfahren werden.
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