In Tankfahrzeugen ist während der Beförderung ein dichter Verschluss erforderlich.
(mih) Die insbesondere bei Mineralöltankfahrzeugen üblichen Behälter, um Tropfmengen im Armaturenschrank aufzufangen, sind Verpackungen im Sinne des Gefahrgutrechts. Dies berichtet die IHK Schwaben unter Berufung auf den Bund-Länder-Fachausschuss (BLFA) Gefahrgut. Deshalb sei – außer bei Auslieferungsfahrten über sehr kurze Entfernungen – ein dichter Verschluss während der Beförderung erforderlich.
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