Aufgehoben und neu bekannt gemacht

In der TRT 006 sind die Bedingungen festgelegt, wann ein Tank als explosionsdruckstoßfest gilt.

(mih) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Technische Richtlinie Tanks (TRT) 006 „Explosionsdruckstoßfestigkeit“ vom 25. Februar 2002, veröffentlicht im Verkehrsblatt (VkBl.) 2002, S. 230, mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Gleichzeitig wurde eine neue Fassung vom 2. Mai bekannt gemacht (VkBl. 2014, S. 398).

Die TRT 006 bezieht sich auf Absatz 4.3.4.1.1 Tankcodierung „F“ sowie auf Absatz 6.8.2.2.3 ADR/RID. In dieser Technischen Richtlinie sind die Bedingungen festgelegt, wann ein Tank als explosionsdruckstoßfest gilt.

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