Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) überarbeitet Verfahren zur Qualitätssicherung bei Gefahrgutverpackungen
(ur) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die Gefahrgutregel 001 (BAM-GGR 001) in der Revision 3.1 veröffentlicht. Die BAM-GGR 001 behandelt Verfahren der Qualitätssicherung bei der Herstellung und Überwachung von Verpackungen, Großverpackungen und Großpackmitteln (IBC) für den Transport gefährlicher Güter.
Die bisherige Revision 3 der BAM-GGR 001 (in der ab 01.04.2014 gültigen Fassung) bleibt für die Tätigkeit der regelmäßigen Wartung bis zum 30.06.2023 gültig.
Die wesentlichen Änderungen in der Revision 3.1 sind die Herausnahme der Regelungen zur regelmäßigen Wartung, die Ausdehnung des maximalen Gültigkeitszeitraums eines Anerkennungsbescheides von 3 auf 5 Jahre. Neu aufgenommen wurde ein separater Anhang (Toleranzen), der vorerst nur den Bereich Säcke aus Kunststoff abdeckt.
Weiter wurde eine Übergangsfrist von 3 Jahren für Anerkennungsbescheide für die regelmäßige Wartung festgelegt. Ein Hinweis auf die Erteilung eines zugelassenen Zeichens für die Kennzeichnung der regelmäßigen Wartung wurde aufgenommen.
Eine detaillierte Zusammenfassung der Änderungen (Streichungen und Ersetzungen) findet sich in den Erläuterungen zur Revision 3.1.
Die BAM-GGR 001 setzt sich aus mehreren Teilen und zwei Anhängen zusammen, die auch als einzelne Dokumente von der Internetseite der BAM heruntergeladen werden können:
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