Die BAM hat die Hinweise zu den Prüfhäufigkeiten für die Serienkontrolle angepasst. Sie gelten seit 1. Juli, wobei Übergangszeiten vorgesehen sind.
(mih) Die Gefahrgutregel der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM-GGR) 001 beschreibt „Verfahren der Qualitätssicherung bei der Herstellung und Überwachung von Verpackungen, Großverpackungen und Großpackmitteln (IBC) für den Transport gefährlicher Güter“. Der Anh. 1 dazu mit Hinweisen zu den „Prüfhäufigkeiten für die Serienkontrolle“ liegt nun in einer aktualisierten Fassung (Revision 2 vom 1. Juli 2015) vor.
Dieser Anhang ist zum 1. Juli mit einer Übergangszeit von sechs Monaten in Kraft getreten. Für die Fallprüfung von IBC gilt eine Übergangszeit von einem Jahr. Zusätzlich zu diesen Übergangszeiten können geringere Prüfhäufigkeiten, die in einem zum 1. Juli 2015 anerkannten Qualitätssicherungsprogramm (QSP) festgelegt sind, bis zur Verlängerung der entsprechenden QSP-Anerkennung beibehalten werden.
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