Die Gefahrgutregel der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM-GGR) wurde erweitert
(ur) Die BAM-GGR 013 "Besondere Verfahren der Bauartprüfung und -zulassung von wiederaufgearbeiteten Fässern aus Stahl" gilt jetzt für Fässer mit nichtabnehmbarem Deckel (1A1) und mit abnehmbarem Deckel (1A2) zur Beförderung gefährlicher fester und flüssiger Güter gemäß der Definition nach Unterabschnitt 6.1.4.1 des ADR/RID/IMDG-Codes bzw. nach Ziffer 3.1.1, Teil 6 der ICAO-TI.
Die BAM-GGR 013, die im Juni 2011 eingeführt wurde, konnte bisher nur auf Fässer aus Stahl mit abnehmbarem Deckel (1A2) angewendet werden.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!