Die BAM hat das Verfahren zur Anerkennung und Überwachung von Prüfstellen zur Prüfung von Tanks nach GGVSee zur Beförderung gefährlicher Güter aktualisiert.
(mih) Die Gefahrgutregeln der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM-GGR) konkretisieren Verwaltungsverfahren der BAM nach gefahrgutrechtlichen Vorschriften und legen Verfahren der Prüf-, Zulassungs- und Anerkennungstätigkeit fest. Sie konkretisieren u.a. Formulierungen, die in Vorschriften enthalten sind, und bestimmen, unter welchen Voraussetzungen gesetzliche Anforderungen als erfüllt gelten.
Die BAM hat nun im Zusammenhang mit der Gefahrgutverordnung See (GGVSee) die mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) abgestimmte BAM-GGR 014 in der Fassung der Revision 3 vom 5. Mai veröffentlicht. Von den „Verfahren zur Anerkennung und Überwachung von Prüfstellen zur Prüfung von Tanks nach GGVSee zur Beförderung gefährlicher Güter“ sind auch ortsbewegliche Druckgeräte betroffen, die Tanks sind. Die überarbeitete BAM-GGR 014 ist ab sofort anwendbar.
Mit der Revision wird u.a. dem Wegfall einer Übergangsvorschrift Rechnung getragen: Im alten Anerkennungsverfahren (nach BAM-GGR 014) war es möglich, Prüfstellen für ein Jahr anzuerkennen, bis die Akkreditierungserweiterung (IMDG-Code) in der Norm DIN EN 17020 bei der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) erwirkt wurde. Die Prüfstellen mussten innerhalb eines Jahres einen Akkreditierungsbescheid vorlegen, in welchem der Akkreditierungsumfang zum IMDG-Code bescheinigt wurde. In der Übergangszeit mussten die Prüfstellen ihre IMDG-Code-Fachkenntnisse durch eine Selbsterklärung bestätigen und der BAM bei Antragstellung vorlegen. Im neuen Zulassungsverfahren entfällt die Akkreditierungserweiterung bezüglich des IMDG-Codes in der DIN EN 17020 durch die DAkkS. Somit werden auch keine übergangsweisen Anerkennungen mehr ausgestellt.
Nach dem neuem Verfahren sind zudem die in Abschnitt 3.2.2 BAM-GGR 014 spezifizierten IMDG-Code-Fachkenntnisse nun direkt der BAM nachzuweisen. Die BAM evaluiert und bewertet diese Nachweise und fasst die Ergebnisse in einem eigenen Bewertungsbericht zusammen. Die Bestätigung der erforderlichen Fachkenntnisse im Hinblick auf den IMDG-Code in diesem Bewertungsbericht ist Voraussetzung für die Anerkennung als Prüfstelle, die dann unbefristet ausgestellt wird. Durch regelmäßige Überwachungsmaßnahmen wird die Einhaltung der Anforderungen überprüft.
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