Darin sind die Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Verpackungen nicht zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe beschrieben.
(mih) Die „Technische Richtlinie über Maßnahmen zur Qualitätssicherung (QM) und -überwachung (QÜ) für Verpackungen zur Beförderung radioaktiver Stoffe – TRV 006“ (VkBl. 1991 S. 231) wurde zum 31. Dezember 2014 aufgehoben. Das geht aus der „Bekanntmachung zu Richtlinien zu den Gefahrgutvorschriften zur Beförderung radioaktiver Stoffe“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 20. November 2014 hervor (VkBl. 2014 S. 834).
Seit Anfang dieses Jahres wird die TRV 006 durch die Revision 0 der BAM-Gefahrgutregel 016 (BAM-GGR 016) über „Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Verpackungen nicht zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe“ vom 10. November 2014 ersetzt. Das betrifft die in der TRV 006 genannten Anforderungen für nicht zulassungspflichtige Versandstücke. Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat die BAM-GGR 016 im „Amts- und Mitteilungsblatt – Amtliche Bekanntmachungen“, Bd. 44 – Ausgabe 4/2014, S. 311 veröffentlicht.
Die BAM-GGR 016 beschreibt die erforderlichen Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Auslegung, Herstellung, Prüfung, Dokumentation, Verwendung, Wartung und wiederkehrenden Prüfung von nicht zulassungspflichtigen Bauarten von Verpackungen zur Beförderung radioaktiver Stoffe, um die in den Gefahrgutvorschriften festgelegten Anforderungen einzuhalten. Sie erläutert die GGVSEB, GGVSee und Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) für alle Bauarten von
Die Ausführungsbestimmungen der TRV 006 in ihrer ursprünglichen Fassung bezogen sich auf alle Bauarten von Verpackungen zur Beförderung radioaktiver Stoffe, um die Einhaltung der Anforderungen an die Auslegung, Prüfung, Fertigung und den Betrieb von Verpackungen sicherzustellen, insbesondere die Übereinstimmung der Verpackungen mit den Spezifikationen der Bauart in der Fertigung und nach wiederholter Verwendung.
Mit der Revision 0 der BAM-GGR 011 über „Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Verpackungen zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe“ wurden die Erfordernisse der Rechtsfortentwicklung berücksichtigt. Zudem wurde zwischenzeitlich der Geltungsbereich der TRV 006 zum 1. Juli 2010 auf die qualitätssichernden Maßnahmen von Verpackungen nicht zulassungspflichtiger Bauarten für Versandstücke zur Beförderung radioaktiver Stoffe eingeschränkt.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!