Divinylbenzen: Leitlinien für die Beförderung in Containern

CINS sowie die internationale Gruppe der P&I Clubs und der TT Club als Versicherer empfehlen, die Regelungen des IMDG-Codes, Amdt. 39-18 für polymerisierende Stoffe schon jetzt freiwillig anzuwenden.

(mih) Das Cargo Incident Notification System (CINS) – ein Zusammenschluss wichtiger Containerreedereien – sowie die internationale Gruppe der P&I Clubs und der TT Club als Versicherer haben gemeinsam Leitlinien für die Beförderung von Divinylbenzen (DVB) in Containern veröffentlicht.

DVB ist ein Stoff, der zur Polymerisation neigt. Wenn er als Bulkladung versendet wird, kann durch die Polymerisation Wärme und entzündbares Gas entstehen. Das Stauen von Containern mit DVB an Bord von Schiffen kann daher mit dem Risiko einer Explosion und eines Brandes verbunden sein, wenn die Container nicht ordnungsgemäß zur Beförderung übergeben werden.

In der Vergangenheit hatte sich eine Reihe von Polymerisationszwischenfällen ereignet, die von der Beförderung von DVB auf dem Seeweg herrührten – u.a. der schwere Unfall auf dem Containerschiff MSC Flaminia mitten auf dem Atlantik; infolge einer Explosion am 14. Juli 2012 verloren drei Besatzungsmitglieder ihr Leben, zwei weitere wurden schwer verletzt. Im vergangenen Jahr hat die Internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO) Vorschriftenänderungen für die Beförderung polymerisierender Stoffe, wie DVB, angenommen. Diese Änderungen sind im Amendment (Amdt.) 39-18 des IMDG-Codes (IMDG-Code 2019) enthalten, die ab 1. Januar 2020 verpflichtend anzuwenden sind, jedoch bereits seit 1. Januar 2019 freiwillig angewendet werden dürfen.

Um die sichere Beförderung von DVB in Containern schon vor 1. Januar 2020 zu gewährleisten, wenn die geänderten Bestimmungen des IMDG-Codes in Kraft treten, werden in den gemeinsamen Leitlinien die im Amdt. 39-18 beschriebenen Verfahren hervorgehoben – und es wird empfohlen, diese freiwillig schon jetzt anzuwenden.

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