Die BAM hat ein neues Technisches Regelwerk für nahtlose Probenahmedruckgefäße herausgegeben.
(ak) Das neue "Anerkannte Technische Regelwerk (ATR) Bau, Ausrüstung, Prüfung, Zulassung, Kennzeichnung und Verwendung von nahtlosen Probenahmedruckgefäßen aus metallischen Werkstoffen als ortsbewegliche Druckgefäße (ATR D 1/11)" der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist im Verkehrsblatt Nr. 20/2011 bekannt gemacht worden. Es darf für die Zulassung von nahtlosen Probenahmedruckgefäßen für die Beförderung im Eisenbahn-, Straßen-, Binnenschiffs- und Seeverkehr angewendet werden. Für die Beförderung im Luftverkehr gilt es hingegen nicht.
Die ATR D 1/11 ist ab sofort anwendbar. Anlass für das neue ATR war der Antrag eines Herstellers von Druckgefäßen mit besonderen Eigenschaften: Sie sind für die Probenahme in der Erdöl- und Erdgasförderung bestimmt und sollen zu Speziallaboren befördert werden. Da sie hohen Drücken standhalten und korrosionsbeständig sein müssen, werden hierfür Werkstoffe wie Titan verwendet. Außerdem sollen ebene Böden erlaubt sein im Gegensatz zu der sonst üblichen flaschenartigen Bauform.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!