Durch Bekanntmachung im Verkehrsblatt 4/08 unter der lfd. Nr. 23 wurden die Übergangsregelungen für das Inverkehrbringen bestimmter ortsbeweglicher Druckgeräte ohne Anwendung der Bestimmungen der OrtsDruckV aufgehoben. Durch Fristsetzung waren diese Übergangsregelungen bereits zum 30.06.2007 unwirksam geworden.
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