Die Maßnahmen betreffen die gesamte Lebensdauer von Verpackungen und sollen unter anderem die Problematik der ständig wachsenden Abfallmengen angehen und die Kreislaufwirtschaft ankurbeln.
(os) Das EU-Parlament nahm am Mittwoch, den 24. April 2024, neue Regeln an, die für nachhaltigere Verpackungen und weniger Verpackungsmüll in der Europäischen Union sorgen sollen. Weiterhin möchte man mit der überarbeiteten europäischen Verpackungsverordnung ("Packaging und Packaging Waste Regulation" (PPWR)), welche mit 476 zu 129 Stimmen angenommen wurde – bei 24 Enthaltungen –, die Binnenmarktvorschriften vereinheitlichen und die Kreislaufwirtschaft unterstützen und vorantreiben.
Mit Verpackungen wurden zwar, so informiert das EU-Parlament zur Thematik, beispielsweise im Jahr 2018 ein Umsatz von 355 Milliarden Euro erwirtschaftet, sie verursachen jedoch auch immer mehr Müll. So stieg die Gesamtmenge der Verpackungsabfälle in der EU von 66 Millionen Tonnen im Jahr 2009 auf 84 Millionen Tonnen in 2021. In diesem Jahr entstanden in der EU pro Kopf 188,7 kg Verpackungsabfälle. Es wird davon ausgegangen, dass diese Menge bis zum Jahr 2030 auf 209 kg ansteigen wird, sofern hier keine Maßnahmen ergriffen werden, die dieser Entwicklung entgegenwirken.
Die vorläufige Einigung mit dem Rat umfasst nicht nur Zielvorgaben für die Verpackungsreduzierung (5 Prozent bis zum Jahr 2030, 10 Prozent bis 2035 und 15 Prozent bis 2040), durch sie werden die EU-Staaten auch verpflichtet, für weniger Verpackungsmüll aus Kunststoff zu sorgen. Um weniger unnötige Verpackungen in den Kreislauf zu bringen, gilt künftig für Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen für den elektronischen Handel, dass der Leerraumanteil höchstens 50 Prozent betragen darf. Zudem müssen Hersteller und Importeure für leichtere Verpackungen mit weniger Volumen sorgen.
Zudem werden ab dem 1. Januar 2030 bestimmte Einwegverpackungen aus Kunststoff verboten. Dies betrifft neben kleinen Einwegkunststoffverpackungen zum Beispiel für Toilettenartikel in Hotels vor allem in Einzelportionen verpackte Produkte aus dem Lebensmittelbereich wie Gewürze und Soßen. Weiterhin ist es im Sinne des Gesundheitsschutzes in Zukunft verboten, bestimmte Grenzwerte überschreitende PFAS (Per- und Polyfluoralkylsubstanzen) in Verpackungen zu verwenden, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
Für eine Wiederverwendung sind bei etwa Transport- und Verkaufsverpackungen sowie Umverpackungen besondere Ziele bis 2030 vorgesehen. Hier können die Mitgliedstaaten unter bestimmten Bedingungen eine fünfjährige Ausnahme von diesen Anforderungen erlauben.
Gemäß den neuen Vorschriften wurden Mindestziele für den Rezyklatanteil von Kunststoffverpackungen und Mindestziele für das Recycling von Verpackungsabfällen nach Gewichtsprozent festgelegt. Zudem müssen alle Verpackungen (ausgenommen solche aus Leichtholz, Kork, Textilien, Gummi, Keramik, Porzellan und Wachs) strengen Anforderungen an die Recyclingfähigkeit genügen. Nicht verbindlich gelten sollen die Anforderungen an die Recyclingfähigkeit unter anderem für Verpackungen, „die für die Beförderung gefährlicher Güter gemäß der Richtlinie 2008/68/EG des Europäischen Parlaments und des Rates verwendet werden“.
Bevor die Vereinbarung in Kraft treten kann, muss auch der Rat sie förmlich billigen.
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