Die BAM hat Anh. 1 der BAM-GGR 001 (Prüfhäufigkeiten für die Serienkontrolle) und die BAM-GGR 002 (Anerkennung von Inspektionsstellen) überarbeitet.
(mih) Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat zwei Gefahrgutregeln (GGR) aktualisiert. Die überarbeiteten GGR gelten seit 1. Mai 2016.
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