Gefahrgutregeln aktualisiert

Die BAM hat Anh. 1 der BAM-GGR 001 (Prüfhäufigkeiten für die Serienkontrolle) und die BAM-GGR 002 (Anerkennung von Inspektionsstellen) überarbeitet.

(mih) Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat zwei Gefahrgutregeln (GGR) aktualisiert. Die überarbeiteten GGR gelten seit 1. Mai 2016.

  • BAM-GGR 001 Anh. 1 „Prüfhäufigkeiten für die Serienkontrolle“, Revision 3, Übergangsfrist bis 31. Oktober 2016.
  • BAM-GGR 002 „Verfahren zur Anerkennung von Inspektionsstellen für die erstmalige und wiederkehrende Prüfung und Inspektion von Großpackmitteln (IBC) sowie zur Durchführung der erstmaligen und wiederkehrenden Prüfung und Inspektion von Großpackmitteln (IBC)“, Revision 6, Übergangsfrist bis 30. April 2017 für bisherige Absprachen mit der BAM.

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