BAM veröffentlicht 7. Revision des Ratgebers Kategorisierung von Abweichungen aus Überwachungsbegehungen
(ur) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat mit Datum vom 5. Januar 2022 den „Ratgeber Kategorisierung von Abweichungen aus Überwachungsbegehungen“ (Revision 7, Stand September 2021) veröffentlicht.
Mit dem tabellarischen Ratgeber werden auf elf Seiten Abweichungen bei Verpackungen in den Bereichen Allgemeines, Baumusterkonformität, Eigenüberwachung, Kennzeichnung und Verpackungsprüfung stichwortartig beschrieben und eingestuft sowie Beispiele gegeben, mit welchen Korrekturmaßnahmen die Mängel innerhalb bestimmter Fristen beseitigt und die Mängelbehebung nachgewiesen werden sollen. Die dreistufige Einstufung der Abweichung reicht von geringfügig über schwerwiegend bis hin zu sicherheitsrelevant.
So wird beispielsweise ein als Abweichung festgestellter zu hoher Leistungswert einer Verpackung, z.B. „X“ statt „Y“ oder „Y30/S“ statt „Y20/S“, als sicherheitsrelevant eingestuft. In der Tabelle wird als sofort umzusetzende Maßnahme dann die Unkenntlichmachung der UN-Kennzeichnung und der Rückruf von bereits ausgelieferten Verpackungen genannt, die innerhalb einer Woche nachgewiesen werden soll.
Hingegen wird eine zu geringe Schrifthöhe bei Prägungen in Kunststoffverpackungen als geringfügige Abweichung eingestuft, die über den Austausch der Prägeplatte und Fotos der Prägeplatte inkl. Größenmaßstab bis zum Jahreswechsel korrigiert und bis zum Januar des nächsten Kalenderjahres nachgewiesen werden soll.
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