Für die Zulassung von Schüttgutcontainern gilt seit Jahresbeginn eine neue BAM-Gefahrgutregel.
(ak) Die aktualisierte BAM-GGR 009 "Verfahren zur Zulassung der Baumuster von BK-Schüttgut-Containern zur Beförderung gefährlicher Güter" (Revision 7) beschreibt das Zulassungsverfahren für BK1/BK2-Schüttgut-Container für die Beförderung gefährlicher Güter nach RID/ADR und IMDG-Code.
Der einzureichende Antrag auf Zulassung sowie weitere Anhänge finden sich ebenfalls auf der Website der BAM.
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