Die BAM nennt darin sieben Anerkannte Technische Regelwerke (ATR) für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks.
(mih) Die BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung hat für den Bereich Tanks die neue Gefahrgutregel (BAM-GGR) 019 bekannt gemacht. Darin sind im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sieben technische Regelwerke für die Auslegung, den Bau und die Prüfung von ortsbeweglichen Tanks nach Abs. 6.7.2.2.1 Satz 1, Abs. 6.7.3.2.1 Satz 1 und Abs. 6.7.4.2.1 Satz 1 RID/ADR/IMDG-Code als Anerkannte Technische Regelwerke (ATR) genannt.
Die genannten Regelwerke sind in Verbindung mit dem Berechnungsschema nach Anlage 14, Anh. 3 und 4 Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) vom 1. Juni 2015 (VkBl. 2015 S. 402) in der jeweils aktuellen Fassung ganzheitlich anzuwenden.
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