Sie dient dazu, die Betriebslebensdauer zur Verwendung von Druckgefäßen aus Verbundwerkstoffen für mehr als 15 Jahre zu überprüfen, sofern diese für eine Lebensdauer von mehr als 15 Jahren ausgelegt sind.
(mih) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) als zuständige Behörde in Deutschland hat die Gefahrgut-Regel (GGR) 021 „Baumusterspezifische Ermittlung der sicheren Betriebslebensdauer für Druckgefäße aus Faserverbundwerkstoffen (Composite-Druckgefäße) nach dem Konzept zusätzlicher Prüfungen (CAT)“ mit Datum vom 21. September 2017 herausgegeben. Sie dient dazu, die Betriebslebensdauer gemäß Abs. 6.2.2.1.1 Bem. 2 und Abs. 6.2.2.1.2 Bem. 2 RID/ADR/IMDG-Code zur Verwendung von Druckgefäßen aus Verbundwerkstoffen für mehr als 15 Jahre zu überprüfen, sofern diese für eine Lebensdauer von mehr als 15 Jahren ausgelegt sind nach einer der in Unterabschn. 6.2.2.1 RID/ADR/IMDG-Code gelisteten Normen.
Dieses UN-Betriebslebensdauer-Prüfprogramm für Composite-Druckgefäße würdigt laut BAM in besonderer Weise die Vielfalt der Entwurfsvariablen und die Komplexität der Eigenschaften von nach Norm gebauten Druckgefäßen unter Berücksichtigung der Besonderheiten in der Lebensdaueranalyse von Druckgefäßen aus Faserverbundwerkstoffen.
Die neue BAM-GGR 021 ist ab sofort anwendbar und ersetzt das bisherige Dokument „Concept Additional Tests CAT“ vom 30. September 2014. Sie ist mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie der betroffenen Wirtschaft abgestimmt.
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