Jetzt ist es offiziell: Die Ortsbewegliche Druckgeräte-Verordnung (ODV), die Begründung der Änderungen und eine Korrespondenztabelle sind veröffentlicht.
(ur) Die „Bekanntmachung der Sechsten Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnung mit Begründung und Korrespondenztabelle“ im Verkehrsblatt (1/2012) enthält den Wortlaut der OVD, die Begründung der Verordnung gemäß der Vorlage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) an den Bundesrat unter Berücksichtigung der vom Bundesrat in seinem Beschluss vom 4. November 2011 vorgenommen Änderungen und eine Korrespondenztabelle zur Umsetzung der Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte (neue TPED) in der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (OVD).
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