Für Gasflaschen-Schnellöffnungsventile hat die Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung ein technisches Regelwerk veröffentlicht.
(ur) Aufgrund des § 8 Nummer 10 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff (GGVSEB) gibt die BAM das nach Abschnitt 6.2.5 RID und ADR anerkannte Regelwerk für Bau, Prüfung Zulassung und Kennzeichnung von Gasflaschen-Schnellöffnungsventilen (ATR D 2/11) bekannt Nach diesem Regelwerk kann ab dem Datum der Veröffentlichung (so geschehen im VkBl 1/2012) verfahren werden.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!