Das im Verkehrsblatt bekannt gemachte Anerkannte Technische Regelwerk nach Abschnitt 6.2.5 des RID und des ADR gilt für die Zulassung von Großflaschen aus Verbundwerkstoffen.
(ak) Verbund-Großflaschen müssen die Vorschriften der Abschnitte 6.2.1, 6.2.3 und 6.2.5 des RID/ADR und die Vorgaben der Norm EN 12245:2009 "Ortsbewegliche Gasflaschen – Vollumwickelte Flaschen aus Verbundwerkstoffen" erfüllen. Da in der Tabelle in Abschnitt 6.2.4 RID/ADR 2009 keine spezifische Norm für Großflaschen aus Verbundwerkstoffen in Bezug genommen ist und die derzeit in Vorbereitung befindliche internationale Norm ISO 11515 noch nicht veröffentlicht wurde, ist ein Technisches Regelwerk erforderlich.
Das Anerkannte Technische Regelwerk (ATR) für Bau, Ausrüstung, Prüfung, Zulassung und Kennzeichnung von Großflaschen aus Verbundwerkstoffen mit nahtlosem, mittragendem Liner aus Aluminium mit einem Arbeitsdruck bis 500 bar und einem Volumen bis 450 l als ortsbewegliche Druckgeräte (ATR D 3/2010) soll diese Lücke schließen. Es ist unter der lfd. Nr. 80 im Verkehrsblatt 14/2010 auf den S. 266 ff. in deutscher und englischer Sprache bekannt gegeben worden.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat das ATR D 3/2010 bereits der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa ( UN ECE) mitgeteilt. Es darf für die Zulassung von Verbund-Großflaschen im Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr angewandt werden. Für eine Anwendung im See- oder Luftverkehr ist eine schriftliche Erlaubnis der zuständigen Behörde erforderlich.
Hinweise zur Anwendung des ATR D 3/2010 finden sich in der nachfolgenden Nr. 81 des Verkehrsblatts 14/2010 auf S. 282. Dort stellt das BMVBS klar, dass das Regelwerk für den Bau, die Ausrüstung, Prüfung, Zulassung und Kennzeichnung von Verbund-Großflaschen gilt, und zwar nur in Deutschland. Davon abgesehen bestehen keine Auswirkungen auf die Verwendung solcher Flaschen für den Transport.
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