Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hat einen Leitfaden für die industrielle Verpackungsrücknahme erstellt
(ur) Das Verpackungsgesetz verpflichtet Hersteller bzw. Inverkehrbringer dazu, gebrauchte Verpackungen zurückzunehmen. Grundlage ist das seit 2019 gültige Verpackungsgesetz (VerpackG). Um die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu verringern, zielt das Gesetz darauf ab, dass Verpackungsabfälle vermieden und darüber hinaus einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden.
Daher verpflichtet das VerpackG Akteure, die mit Waren gefüllte Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen (im VerpackG Hersteller genannt) dazu, gebrauchte Verpackungen zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Um diesen Verpflichtungen nachzukommen, ist auch die Beauftragung Dritter möglich, sodass sich Unternehmen hierzu den industriellen Rücknahmelösungen bedienen können.
Die Publikation des Verbands der Chemischen Industrie (VCI) „Leitfaden für die industrielle Verpackungsrücknahme“ gibt einen Überblick, von welchen Rücknahmelösungen die verschiedenen Typen von Industrieverpackungen (Fässer, IBC, Kanister etc.) zurückgenommen werden können und welche Annahmebedingungen zu beachten sind.
Weiter weist der VCI darauf hin, dass im Zuge der Novelle des VerpackG ab Juli 2021 weitere Pflichten für Inverkehrbringer von Verpackungen in Kraft treten können und der Leitfaden dann entsprechend aktualisiert werden soll.
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