Markt für Prüfung ortsbeweglicher Druckgeräte wird sich entwickeln.
(fu/VAP) Für ortsbewegliche Druckgeräte gelten in der Schweiz ab 1. Januar kommenden Jahres die Regelungen der EU-Richtlinie 2010/35/EU (TPED, Transportable Pressure Equipment Directive). Sie werden in Verordnungen ins Schweizer Recht umgesetzt.
Gleichzeitig wird das EU-Konformitätsbewertungssystem auch für die anderen Gefahrgutumschließungen wie zum Beispiel Fässer, Container oder Tanks eingeführt. Kern der neuen Regelungen ist, dass statt einer Behörde künftig private Unternehmen die Prüfungen durchführen, welche durch die internationalen und nationalen Regelwerke vorgeschrieben sind.
Mit der Übernahme der TPED müssen das Inverkehrbringen und die Marktüberwachung von ortsbeweglichen Druckgeräten in der Schweiz neu geregelt werden. Neu akkreditierte Dienstleister werden die Prüftätigkeiten übernehmen. Die Prüfung und Konformitätsbewertung wird dem freien Markt übergeben.
Andererseits ergeben sich neue Aufgaben für die zuständigen Behörden - sie müssen künftig auch die neuen Konformitätsbewertungsstellen überwachen.
Die Anpassungen 2013 umfassen unter anderem:
Betreiber von Kesselwagen und Tanks haben also künftig die Wahl zwischen verschiedenen Prüfstellen. Gaskesselwagen können auch von ausländischen Prüfstellen in der Schweiz oder im Ausland geprüft werden. Im Falle der nicht von der TPED betroffenen Kesselwagen hat der Betreiber immerhin noch die freie Wahl der Prüfstelle. Der Verband der verladenden Wirtschaft (VAP) äußert die Hoffnung, das sich ein Markt entwickelt in dem Dienstleistung marktkonform und wettbewerbsorientiert angeboten werden. Zum heutigen Zeitpunkt ist in der Schweiz lediglich eine weitere Prüfstelle im Markt aktiv, die Retest GmbH.
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