Internationales Übereinkommen über sichere Container (CSC) aktualisiert, Kostenordnung in neuer Fassung.
(mih) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Vorschriften zur Containersicherheit per Verordnung vom 18. Juli 2013 geändert.
Artikel 1 der Verordnung setzt Änderungen der Anlagen des Internationalen Übereinkommens vom 2. Dezember 1972 über sichere Container (CSC) in Kraft. Die Änderungen wurden von der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) am 3. Dezember 2010 durch Entschließung MSC.310(88) angenommen.
Mit Artikel 2 der Verordnung wird die Kostenordnung für Maßnahmen nach dem Gesetz zum CSC aktualisiert.
Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt (BGBl.) 2013 II S. 1074 bekannt gemacht und ist am 31. Juli dieses Jahres in Kraft getreten. Die Änderungen des CSC sind für Deutschland rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten.
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