Für Schweißarbeiten an Tanks ist die Technische Richtlinie Tanks 009 (TRT 009) nicht mehr anzuwenden.
(ak) Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat die Technische Richtlinie Tanks 009 (TRT 009) "Sachgemäße Ausführung von Schweißarbeiten" mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Bekanntmachung erfolgte in Verkehrsblatt 4/2011 unter lfd. Nummer 45.
Die TRT 009 bezog sich nicht mehr auf den aktuellen Stand der Normung: So sind die Zuständigkeiten im Anerkennungsverfahren gemäß Kapitel 6.8 ADR/RID in die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) überführt worden. Zusätzliche Erläuterungen finden sich in der Richtlinie Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (RSEB).
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