Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) aktualisiert Liste der Überwachungsstellen
(ur) Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) hat die sieben Seiten umfassende Liste der anerkannten Überwachungsstellen zur Durchführung der Überwachungsbegehungen gemäß der Gefahrgutregel 001 (BAM-GGR 001) überarbeitet. Diese Liste (Stand 11.07.2023) enthält neben den Kontakt- und Adressdaten auch Angaben zu den Verpackungen, für die die jeweilige Überwachungsstelle anerkannt ist.
Die BAM weist darauf hin, dass die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und nur die Angaben derjenigen Überwachungsstellen enthält, von denen der BAM eine Einwilligung zur Veröffentlichung vonseiten der Überwachungsstelle vorliegt.
Die BAM-GGR 001 (Stand 01.07.2020, Revision Nr. 3.1) behandelt Verfahren der Qualitätssicherung bei der Herstellung und Überwachung von Verpackungen, Großverpackungen und Großpackmitteln (IBC) für den Transport gefährlicher Güter und setzt sich aus mehreren Teilen und zwei Anhängen zusammen. Das Verfahren zur Anerkennung als Überwachungsstelle ist in der BAM-GGR 001 Teil C beschrieben.
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