Das BMVI hat festgelegt, wie Waagen und Verfahren beschaffen sein müssen, um als kalibriert, zertifiziert und zugelassen für die Bestimmung der verifizierten Bruttomasse zu gelten.
(mih) Mit der Sechzehnten Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 28. Juni 2016 (BGBl. 2016 I S. 1504) ist u.a. die Änderung in Kap. VI Regel 2 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) umgesetzt worden. Danach ist seit 1. Juli dieses Jahres die verifizierte Bruttomasse (verified gross mass – VGM) von Seecontainern verpflichtend anzugeben.
Demnach ist nun im Fall von Ladung, die in einem Seecontainer befördert wird, die Bruttomasse des Containers vom Verlader zu verifizieren. Dies kann erfolgen entweder durch
Die dafür zuständige Stelle innerhalb der deutschen Verwaltung ist die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) – nach § 6 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Nr. 4 Seeaufgabengesetz (SeeAufgG).
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Datum vom 29. Juni 2016 im VkBl. 2016 S. 485 nun bekannt gemacht, nach welchen Maßgaben die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr bei der Umsetzung der mit den neuen SOLAS-Vorgaben verbundenen Aufgaben verfahren soll:
Methode Nr. 1
Methode Nr. 2
Die BG Verkehr hat detaillierte Informationen zur VGM sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) hier zusammengestellt.
Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!