Der TT Club hat Veröffentlichungen und Leitfäden entsprechend der jeweiligen Rolle der Beteiligten in der logistischen Kette sowie Informationen der zuständigen Behörden zusammengestellt.
(mih) Seit 1. Juli dieses Jahres ist die verifizierte Bruttomasse (verified gross mass – VGM) von Containern im Seeverkehr verpflichtend anzugeben. Die Änderung in Kap. VI Regel 2 des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS) wurde hierzulande mit der Sechzehnten Schiffssicherheitsanpassungsverordnung vom 28. Juni 2016 (BGBl. 2016 I S. 1504) in Kraft gesetzt.
Die Umsetzung der neuen Vorschriften verlief entgegen manchen Befürchtungen offenbar weitgehend reibungslos. Der Logistikversicherer TT Club hat in einer Übersicht zusammengetragen, welche Veröffentlichungen und Leitfäden zur VGM entsprechend der jeweiligen Rolle der Beteiligten in der logistischen Kette zur Verfügung stehen. Zudem ist über eine Weltkarte abrufbar, welche Informationen die zuständigen Behörden einzelner Staaten veröffentlicht haben.
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