Zulassung nur mit Rütteltest

IBC zur Beförderung flüssiger Stoffe dürfen nach dem 31. Dezember 2010 nur noch mit dem Nachweis einer bestandenen Vibrationsprüfung hergestellt werden. Zuvor erteilte Zulassungen für IBC-Bauarten ohne Test will die BAM widerrufen.

Im ADR 2009, RID 2009 und IMDG-Code Ausgabe 2008 ist mit Unterabschnitt 6.5.6.13 eine neue Bauartprüfung für IBC eingeführt worden: die Vibrationsprüfung. Sie gilt für alle Bauarten von IBC, die für die Beförderung flüssiger Stoffe vorgesehen sind.

 

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) wies nun per Mitteilung darauf hin, dass zwar IBC, die vor dem 1. Januar 2011 gefertigt wurden, nach Unterabschnitt 1.6.1.14 auch ohne Vibrationsprüfung unbefristet weiterverwendet werden dürfen.

 

Nach Ablauf des 30. Juni 2009 könne die BAM jedoch IBC ohne nachgewiesene Vibrationsprüfung keine unbefristete Zulassung nach ADR/RID 2009 mehr erteilen. Außerdem würden alle bisherigen Zulassungen für IBC ohne Vibrationsprüfung zum 1. Januar 2011 widerrufen.

Produktempfehlungen

Gefahrgut-Newsletter.png
ecomed-Storck Gefahrgut

Rund um Gefahrgut bestens bedient: Der Newsletter Gefahrgut bringt Sie wöchentlich auf den aktuellen Stand mit top-aktuellen Meldungen von gefahrgut.de. Tipps zu unseren Produkten und Veranstaltungen sowie hilfreiche Hintergrundinfos erhalten Sie monatlich in einer Spezial-Ausgabe. So bleiben Sie in Sachen Gefahrgut auf dem Laufenden!

Kontakt & Service

E-Mail: kundenservice@ecomed-storck.de | Telefon: +49 (0)89 2183-7922 | Telefax: +49 (0)89 2183-7620

Themen | Gefahrgut-Foren | Veranstaltungen | Int. Gefahrgut-Tage Hamburg | Deutscher Gefahrgut-Preis | Shop

Newsletter | Verlag | Kontakt | Impressum | AGB | Datenschutz | Datenschutz-Einstellungen

Weitere Online-Angebote der ecomed-Storck GmbH

gefaehrliche-ladung.de | der-gefahrgut-beauftragte.de | gefahrgut-foren.de | adr-2023.de