BMAS macht Änderungen TRGS 505 und TRGS 910 bekannt
(ur) Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat zwei Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geändert (GMBl 2022, S. 512).
Mit Datum vom 14.06.2022 wurde die Änderung und Ergänzung der TRGS 505 „Blei” bekannt gemacht. In Abschnitt 3.1 der TRGS 505 wurden die Absätze 2 und 3 neu gefasst.
Einen Tag später, mit Datum vom 15.06.2022, wurde die Änderung und Ergänzung der TRGS 910 „Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“ bekannt gemacht. In Anlage 1 Tabelle 1 „Liste der stoffspezifischen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen“ lautet der Stoffeintrag zu Aluminiumsilikatfasern neu „Aluminiumsilikatfasern (feuerfeste Keramikfasern gemäß Richtlinie 2004/37/EG)“.
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