Die Europäische Kommission gleicht das Abfallverzeichnis an die CLP-Verordnung an.
(mih) Die Europäische Kommission hat das Abfallverzeichnis gemäß Art. 7 der Richtlinie 2008/98/EG vom 19. November 2008 aktualisiert. Dies geschieht mit dem im ABl. L 370 auf S. 44 veröffentlichten Beschluss 2014/955/EU vom 18. Dezember 2014 zur Änderung der Entscheidung 2000/532/EG vom 3. Mai 2000.
Danach werden Art. 2 und 3 der Entscheidung 2000/532/EG gestrichen, da diese Bestimmungen mittlerweile Teil der Richtlinie 2008/98/EG sind. Der Anhang mit dem Abfallverzeichnis, in welchem die verschiedenen Abfallarten durch einen sechsstelligen Abfallcode (Abfallschlüsselnummern – ASN) vollständig definiert sind, wird neu gefasst. Der Beschluss 2014/955/EG tritt am 19. Januar in Kraft und gilt ab 1. Juni.
Die Änderung ist erforderlich, um das Abfallverzeichnis an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) anzugleichen, welche den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt widerspiegelt und die mit Wirkung vom 1. Juni 2015 aufzuhebenden Richtlinien 67/548/EWG (Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (Zubereitungsrichtlinie) ersetzt.
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